Kristina Mazanova – Reinigungsdienst

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die zwischen Kristina Mazan, Einzelunternehmerin für Reinigungsdienstleistungen, und ihren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Dienstleistungen Kristina Mazanova bietet Reinigungsdienstleistungen in der Region Hirtenberg, Österreich an. Die Dienstleistungen umfassen, aber sind nicht beschränkt auf: Haushaltsreinigung, Büroreinigung, Fensterreinigung, Grundreinigung und spezielle Reinigungswünsche.

3. Vertragsschluss Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Anfrage stellt und diese durch eine Bestätigung seitens Kristina Mazan angenommen wird. Bestätigungen erfolgen schriftlich, per E-Mail oder telefonisch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen Der Preis für die Reinigungsdienstleistungen werden individuell angepasst. Schreiben Sie uns für ein unverbindliches Angebot! Die Preise verstehen sich in Euro. Die Zahlung erfolgt entweder bar nach Abschluss der Dienstleistung oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt.

5. Stornierung und Terminänderungen Kunden können vereinbarte Termine bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt kostenlos stornieren oder ändern. Bei kurzfristigeren Stornierungen behält sich Kristina Mazan das Recht vor, eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu berechnen.

6. Haftung Kristina Mazan haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7. Datenschutz Die Kundendaten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der Dienstleistungen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in der [Datenschutzerklärung].

8. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Republik Österreich.

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